Kleinunternehmer nach Paragraf 19 Absatz 1 UStG bist du, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro liegt. Beide Werte sind Nettobeträge. Neu gegründete Unternehmen starten seit 2025 automatisch als Kleinunternehmer, ohne dass eine Umsatzprognose nötig ist.
Die zwei Grenzen im Überblick
- Vorjahresgrenze: 25.000 Euro. Lag dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darüber, kannst du die Regelung im laufenden Jahr nicht mehr nutzen.
- Grenze für das laufende Jahr: 100.000 Euro. Diese Grenze ist ein tatsächlicher Wert, keine Prognose. Wird sie im Jahresverlauf überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft ab dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird.
Was sich seit 2025 geändert hat
Vor 2025 lagen die Grenzen bei 22.000 Euro für das Vorjahr und 50.000 Euro für das laufende Jahr, wobei für den laufenden Jahreswert eine Prognose zu Jahresbeginn zählte. Wurde diese Prognose im Jahresverlauf überschritten, blieb die Kleinunternehmerregelung für den Rest des Jahres trotzdem bestehen, der Wechsel zur Regelbesteuerung griff erst im Folgejahr.
Seit 2025 zählt für die laufende Jahresgrenze der tatsächliche Umsatz statt einer Prognose. Wird die Grenze von 100.000 Euro unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft direkt mit dem Umsatz, der die Grenze reißt. Der bereits übersteigende Umsatz ist damit selbst umsatzsteuerpflichtig, nicht erst der Umsatz danach.
Was das für deine Rechnungsstellung bedeutet
Solange die Kleinunternehmerregelung gilt, weist du weiterhin keine Umsatzsteuer aus und ergänzt stattdessen den Hinweis auf Paragraf 19 UStG. Näherst du dich der 100.000-Euro-Grenze im Jahresverlauf, lohnt sich ein laufender Blick auf deinen kumulierten Umsatz, damit du nicht mitten in einer Rechnungsserie unerwartet zur Regelbesteuerung wechselst.
Auch unterhalb der Grenzen kannst du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, etwa wenn du überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden hast. Der Verzicht bindet dich für mehrere Jahre, deshalb lohnt sich vorher eine Rücksprache mit der Steuerberatung.
Grundlage und Grenzen dieses Beitrags
Dieser Beitrag beschreibt die allgemeinen Umsatzgrenzen nach Paragraf 19 UStG in der seit 2025 geltenden Fassung. Er geht nicht auf Sonderfälle wie unterjährige Gründung, Betriebsaufspaltung oder die Berechnung bei mehreren Betrieben derselben Person ein. Bei Unsicherheit entscheidet deine Steuerberatung über den Einzelfall.